FSSPX: Unhaltbarkeit der Anklage des Schismas

© FSSPX (Screenshot)

Weihe und Jurisdiktion

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wehrt sich gegen jede Anklage des Schismas und betrachtet, gestützt auf die gesamte traditionelle Theologie und die konstante Lehre der Kirche, dass eine vom Heiligen Stuhl nicht autorisierte Bischofsweihe, wenn sie weder von einer schismatischen Absicht noch von der Zuteilung der Jurisdiktion begleitet wird, keinen Bruch mit der Gemeinschaft der Kirche darstellt.

Die Konstitution Lumen gentium über die Kirche legt im Kapitel III, Nr. 21, dar, dass durch die Bischofsweihe die Jurisdiktionsgewalt zusammen mit der Weihegewalt verliehen wird. Das Dekret Christus Dominus über die pastorale Aufgabe der Bischöfe in der Kirche legt dasselbe in seiner Präambel, Nr. 3, dar. Und diese Aussage wird vom Codex Iuris Canonici von 1983 in Kanon 375 § 2 aufgegriffen. Nun hängt in der Kirche der Empfang der bischöflichen Jurisdiktionsgewalt nach göttlichem Recht vom Willen des Papstes ab, und das Schisma wird genau als jener Akt, durch den sich jemand eine Jurisdiktion autonom aneignet, ohne Rücksicht auf den Willen des Papstes. Deshalb wäre nach diesen Dokumenten eine Bischofsweihe, die gegen den Willen des Papstes vollzogen wird, notwendigerweise ein schismatischer Akt.

Diese Argumentation mit der Schlussfolgerung, die zukünftigen Bischofsweihen innerhalb der Bruderschaft seien schismatisch, beruht vollständig auf dem Postulat des II. Vatikanischen Konzils, wonach die Bischofsweihe zugleich die Weihegewalt und die Jurisdiktionsgewalt verleiht.

Nach Ansicht von Hirten und Theologen, deren Autorität zur Zeit des II. Vatikanischen Konzils anerkannt war, ist dieses Postulat jedoch nicht traditionell und entbehrt einer soliden Grundlage. Während des Konzils haben Kardinal Browne, Mgr. Luigi Carli das in ihren schriftlichen Bemerkungen zum Schema der zukünftigen Konstitution Lumen gentium demonstriert. Ebenso Mgr. Dino Staffa, der sich dabei auf die gesichertsten Daten der Tradition stützte.

Pius XII. hat bei drei Gelegenheiten – 1943 in Mystici corporis, 1954 in Ad Sinarum gentem und 1958 in Ad apostolorum principis – erklärt, dass die ordentliche bischöfliche Regierungsgewalt, die die Bischöfe innehaben und unter der Autorität des Obersten Hirten ausüben, ihnen unmittelbar – das heißt ohne Vermittlung durch die Bischofsweihe – durch denselben Obersten Hirten verliehen wird: „immediate sibi ab eodem Pontifice Summo impertita“. Wenn diese Vollmacht ihnen unmittelbar durch den alleinigen Akt des Willens des Papstes verliehen wird, ist nicht zu sehen, wie sie aus dem Sakrament hervorgehen könnte.

Dies gilt umso mehr, als die Mehrheit der Theologen und Kanonisten absolut bestreitet, dass die Bischofsweihe die Jurisdiktionsgewalt verleiht.

Und die Disziplin der Kirche steht im Widerspruch zu dieser These. In der Tat: Wenn die Jurisdiktionsgewalt durch die Weihe verliehen würde, wie könnte es dann sein, dass ein gewählter Papst, der noch nicht zum Bischof geweiht wurde, bereits im Augenblick der Annahme seiner Wahl nach göttlichem Recht die Fülle der Jurisdiktionsgewalt sowie die Unfehlbarkeit besitzt? Derselben Logik folgend: Wenn es die Weihe wäre, die die Jurisdiktion verleiht, so hätten residierende Bischöfe, die zwar ernannt, aber noch nicht geweiht sind, keinerlei Jurisdiktionsgewaltund kein Recht, in einem Konzil zu sitzen – obwohl sie doch bereits als wahre Hirten an der Spitze ihrer Diözese stehen. Tatsächlich besitzen sie beide Vorrechte bereits vor ihrer Bischofsweihe. Was wiederum die Titularbischöfe betrifft, die über keine Autorität in einer Diözese verfügen, so wären sie über Jahrhunderte hinweg der Ausübung einer Jurisdiktionsgewalt beraubt gewesen, die sie laut Lumen Gentium kraft ihrer Weihe empfangen hätten.

Auf den Einwand, dass die Weihe bereits eine Jurisdiktionsgewalt im eigentlichen Sinne verleihe, die jedoch des Eingreifens des Papstes bedürfe, um konkret ausgeübt werden zu können, antworten wir, dass diese Unterscheidung künstlich ist. Denn Pius XII. sagt ausdrücklich, dass es die Jurisdiktionsgewalt in ihrem Wesen ist, die unmittelbar durch den Papst mitgeteilt wird; dieser begnügt sich also nicht damit, lediglich eine erforderliche Bedingung für die rechte Ausübung dieser Gewalt zu schaffen.

Die Bischöfe, die am 1. Juli dieses Jahres als Weihbischöfe der Bruderschaft geweiht werden, maßen sich daher keinerlei Jurisdiktion gegen den Willen des Papstes an und sind keineswegs Schismatiker.

Quelle: FSSPX AKTUELL

Islamistischer Terror: Bischöfe drängen auf besseren Schutz der Bevölkerung

In einem nigerianischen Dorf (AFP)

Mit Blick auf die islamistische Gewalt und Unsicherheit im Land drängen die nigerianischen Bischöfe auf mehr Schutz für die Bevölkerung.

„Wir unterstützen die Maßnahmen von Präsident Bola Ahmed Tinubu zur Bewältigung der Sicherheitskrise, aber es muss noch mehr getan werden“, erklärten die nigerianischen Bischöfe zum Ende ihrer Plenarversammlung am Donnerstag in Abuja. Es müsse mehr Sicherheitspersonal zum Schutz der Bevölkerung eingesetzt werden und ein nationaler Sicherheitsnotstand ausgerufen werden, gibt Fides Inhalte einer Erklärung der Bischöfe wieder.

Anhaltende islamistisch motivierte Massenmorde

Die Bischöfe erinnern an die anhaltenden „Massenmorde in verschiedenen Gemeinden, insbesondere in den Dörfern Woro und Nuku im Bundesstaat Kwara, wo über 200 Christen von Dutzenden islamistischer Dschihadisten brutal ermordet wurden, weil sie sich weigerten, zum Islam zu konvertieren.“ Insbesondere in Nord- und Zentralnigeria sei es zu Angriffen und Massenmorden an zahlreichen Studenten, Schülern und Gläubigen gekommen, Bauern könnten nicht mehr arbeiten, viele Menschen seien geflohen.

Zügige Strafverfolgung nötig

Neben der Verbesserung der Geheimdienststrukturen und der technischen Ausrüstung der Sicherheitskräfte fordern die Bischöfe ein zügiges Vorgehen, um die Täter und ihre Komplizen vor Gericht zu bringen. „Die Regierung macht sich mitschuldig, wenn es zu Verzögerungen bei der Strafverfolgung verhafteter Terroristen kommt oder wenn sogenannte Reumütige, die mit Boko Haram und anderen Kriminellen in Verbindung stehen, begnadigt und wieder in die Sicherheitskräfte aufgenommen werden.“

Mit Blick auf „externe Hilfe“ äußern sich die Bischöfe besorgt. „Obwohl externe Hilfe lobenswert und willkommen ist, liegen die Sicherheit und das Schicksal unserer Nation in unseren Händen, und wir haben die Mittel, sie mit Gottes Hilfe zu erreichen“, erklären sie, ohne die Trump-Administration explizit zu nennen. Die USA haben etwa 200 „Militärberater“ zur Bekämpfung dschihadistischer islamistischer Gruppen nach Nigeria entsandt.

Seliger Pater Giovanni Fausti

Seliger Pater Giovanni Fausti

Jesuit vor 80 Jahren nach Schauprozess hingerichtet

Märtyrer des Monats für März 2026

Giovanni Fausti wurde am 19. Oktober 1899 in dem lombardischen Ort Brozzo nahe Brescia als Ältester von zwölf Geschwistern geboren. Schon früh zeichnete er sich durch Glaubenstiefe aus und fiel durch seine Begabungen auf; ein Onkel, der selbst Priester war, unterstützte seine Berufung.

Während seiner Schulzeit freundete sich Fausti mit dem nur zwei Jahre älteren Giovanni Battista Montini an, dem späteren Papst Paul VI. (1897 bis 1978). Nachdem Fausti das Priesterseminar in Brescia besucht, im Ersten Weltkrieg Militärdienst geleistet und an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom ein Studium der Theologie absolviert hatte, empfing er bereits im Alter von 22 Jahren aufgrund einer besonderen Erlaubnis am 9. Juli 1922 die Priesterweihe; zwei Jahre darauf trat er in das Noviziat der Jesuiten ein.

Im Jahr 1929 entsandte ihn sein Orden nach Albanien, das seit den beiden Tirana-Pakten 1926 und 1927 eng mit Italien verflochten war. Dort durfte Fausti im Norden in der Stadt Shkodra (auf Albanisch Shkodër) als Dozent das Fach Philosophie am Priesterseminar lehren.

Er kehrte jedoch 1932 nach Italien zurück, wo er sich ärztlicher Behandlungen unterziehen musste und wiederum zu einer Lehrtätigkeit berufen wurde. Im lombardischen Mantua übertrug ihm sein Orden die Leitung der örtlichen Jesuitenkommunität.

Im Jahr 1942 ging Fausti zurück nach Albanien. In Shkodra wirkte er als Rektor des Seminars.

Es ist überliefert, dass dem Priester auch besonders die Hilfe für Notleidende am Herzen lag, ungeachtet ihrer religiösen oder nationalen Zugehörigkeit. Albanien war von 1939 bis September 1943 unter italienischer Okkupation; danach besetzten Einheiten der deutschen Wehrmacht bis Herbst 1944 das Balkanland.

Am 11. Januar 1946 rief Enver Hoxha, Vorsitzender der Kommunistischen Partei, die Sozialistische Volksrepublik Albanien aus und blieb deren Staats- und Parteichef bis zu seinem Tod im April 1985.

Aufgrund seines Engagements aus dem Glauben heraus geriet der Jesuit schließlich ins Fadenkreuz der kommunistisch-atheistischen Diktatur. Am 31. Dezember 1945 wurde er aufgrund von Vorwürfen wie „Spionagetätigkeit für den Vatikan“ und „Verrat Albaniens“ festgenommen.

In einem Schauprozess wurden er und weitere Angeklagte am 22. Februar 1946 zum Tode verurteilt.

Die Bestätigung des Urteils durch Enver Hoxha traf am 2. März 1946 vor Ort ein. Zwei Tage darauf wurde Pater Giovanni Fausti um sechs Uhr morgens zusammen mit sechs weiteren Gläubigen – mit Pater Daniel Dajani, einem weiteren Priester, einem Seminaristen und drei katholischen Laien – bei einem Friedhof in der Nähe von Shkodra durch ein Erschießungskommando hingerichtet. Die Beisetzung erfolgte in einem Massengrab.

Die letzten Worte Pater Faustis, der seine Mitverurteilten mit der Hoffnung, die er aus seinem Glauben schöpfte, zu trösten versuchte, sind wie folgt überliefert: „Ich bin darüber glücklich, in der Ausübung meiner Pflicht zu sterben. Grüßt die Jesuiten, die Diakone, Priester und den Erzbischof von mir.“

Ein letzter Ausruf erschallte von allen Verurteilten zusammen an der Hinrichtungsstätte: „Es lebe Christus, der König, es lebe Albanien!“

Am 5. November 2016 wurde Pater Fausti zusammen mit 37 weiteren Märtyrern Albaniens von Kardinal Angelo Amato in der Kathedrale von Shkodra seliggesprochen.

Quellen: Erzbistum Shkodra-Pult / Gesellschaft Jesu (Porträtfoto)

Bischof Athanasius Schneider fordert Papst Leo XIV. auf, eine Brücke zur FSSPX zu bauen

Seine Exzellenz Bischof Athanasius Schneider (Screenshot)

Seine Exzellenz Bischof Athanasius Schneider, Weihbischof des Erzbistums Santa Maria in Astana (Kasachstan), hat einen Appell an Papst Leo XIV. gerichtet, nachdem die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) angekündigt hat, dass sie mit neuen Bischofsweihen fortfahren wird, trotz der vatikanischen Warnung, dass dies einen „entscheidenden Bruch der kirchlichen Gemeinschaft (Schisma)“ bedeuten würde.

In dem Exklusivbeitrag von Diane Montagna auf Substack bittet der Prälat, der Visitator des Vatikans für die Seminare der Bruderschaft war, den Heiligen Vater um eine Geste der pastoralen Weite und Einheit. Er warnt davor, dass das Versäumen dieses „wahrlich providentiellen Moments“ eine „unnötige und schmerzhafte“ Spaltung zwischen Rom und der FSSPX festigen könnte.

Bischof Athanasius Schneider bei einer Privataudienz mit Papst Leo XIV. © Vatican Media (Screenshot)

Im Folgenden bringen wir den vollständigen Text des Appells von Mons. Athanasius Schneider an Papst Leo XIV:

Ein brüderlicher Appell an Papst Leo XIV., eine Brücke zur FSSPX zu bauen

Die aktuelle Situation um die Bischofsweihen in der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) hat plötzlich die gesamte Kirche aufgeschreckt. In einer außergewöhnlich kurzen Frist nach der Ankündigung vom 2. Februar, dass die FSSPX mit diesen Weihen fortfahren wird, hat sich ein intensives und oft emotional aufgeladenes Debattieren in weiten Kreisen der katholischen Welt entzündet. Das Spektrum der Stimmen in dieser Debatte reicht von Verständnis, Wohlwollen, neutraler Beobachtung und gesundem Menschenverstand bis hin zu irrationaler Ablehnung, kategorischer Verurteilung und sogar offener Feindschaft. Obwohl es Grund zur Hoffnung gibt und es keineswegs unrealistisch ist, dass Papst Leo XIV. die Bischofsweihen tatsächlich genehmigen könnte, werden bereits im Internet Entwürfe einer Exkommunikationsbulle gegen die FSSPX vorgeschlagen.

Die negativen Reaktionen, obwohl oft gut gemeint, offenbaren, dass der Kern des Problems noch nicht mit ausreichender Ehrlichkeit und Klarheit erkannt wurde. Es besteht die Tendenz, an der Oberfläche zu bleiben. Die Prioritäten im Leben der Kirche werden umgekehrt, indem die kanonische und juristische Dimension, also ein gewisser juristischer Positivismus, zum obersten Kriterium erhoben wird. Zudem fehlt manchmal das historische Bewusstsein hinsichtlich der Praxis der Kirche bezüglich bischöflicher Ordinationen. So wird „Ungehorsam“ allzu leicht mit Schisma gleichgesetzt. Die Kriterien der bischöflichen Gemeinschaft mit dem Papst und damit das Verständnis dessen, was wirklich ein Schisma ausmacht, werden übermäßig einseitig betrachtet, wenn man sie mit der Praxis und dem Selbstverständnis der Kirche in der patristischen Ära, der Zeit der Kirchenväter, vergleicht.

In dieser Debatte werden neue Quasi-Dogmen etabliert, die im Depositum fidei nicht existieren. Diese Quasi-Dogmen behaupten, dass die Zustimmung des Papstes zur Weihe eines Bischofs von göttlichem Recht ist und dass eine Weihe ohne diese Zustimmung, oder sogar gegen ein päpstliches Verbot, an sich ein schismatischer Akt ist. Die Praxis und das Verständnis der Kirche in der Zeit der Väter und über einen langen Zeitraum danach sprechen jedoch gegen diese Sichtweise. Zudem gibt es unter den anerkannten Theologen der zweitausendjährigen Tradition der Kirche keine Einstimmigkeit zu dieser Frage. Jahrhunderte kirchlicher Praxis sowie das traditionelle Kirchenrecht widersprechen ebenfalls solchen absolutierenden Behauptungen. Nach dem Codex des Kirchenrechts von 1917 wurde eine bischöfliche Weihe gegen den Willen des Papstes nicht mit Exkommunikation, sondern lediglich mit Suspension bestraft. Damit machte die Kirche deutlich, dass sie einen solchen Akt nicht als schismatisch ansah.

Die Annahme des päpstlichen Primats als offenbarte Wahrheit wird oft mit den konkreten Formen, die sich im Laufe der Geschichte entwickelt haben, verwechselt, durch die ein Bischof seine hierarchische Einheit mit dem Papst ausdrückt. An den Primat des Papstes zu glauben, den legitimen Papst anzuerkennen, sich mit ihm an alles zu halten, was die Kirche unfehlbar und definitiv gelehrt hat, und die Gültigkeit der sakramentalen Liturgie zu wahren, ist von göttlichem Recht. Eine reduktionistische Sicht jedoch, die Gehorsamslosigkeit gegenüber einem päpstlichen Befehl mit Schisma gleichsetzt, sogar im Fall einer bischöflichen Weihe gegen seinen Willen, war den Kirchenvätern und dem traditionellen Kirchenrecht fremd. Zum Beispiel gehorchte der heilige Athanasius im Jahr 357 dem Befehl von Papst Liberius nicht, der ihm auftrug, in hierarchische Gemeinschaft mit der überwältigenden Mehrheit des Episkopats einzutreten, die in Wirklichkeit arianisch oder semi-arianisch war. Als Folge wurde er exkommuniziert. In diesem Fall gehorchte der heilige Athanasius aus Liebe zur Kirche und zur Ehre des Apostolischen Stuhls nicht, um gerade die Reinheit der Lehre vor jeder Vermutung von Mehrdeutigkeit zu wahren.

Im ersten Jahrtausend des Kirchenlebens wurden bischöfliche Weihen in der Regel ohne formelle Erlaubnis des Papstes vorgenommen, und es wurde nicht verlangt, dass die Kandidaten von ihm genehmigt wurden. Die erste kanonische Regelung über bischöfliche Weihen, erlassen von einem Ökumenischen Konzil, war die von Nicäa im Jahr 325, die verlangte, dass ein neuer Bischof mit der Zustimmung der Mehrheit der Bischöfe der Provinz geweiht werde. Kurz vor seinem Tod, in einer Zeit doktrinaler Verwirrung, wählte und weihte der heilige Athanasius persönlich seinen Nachfolger, den heiligen Petrus von Alexandria, um sicherzustellen, dass kein ungeeigneter oder schwacher Kandidat das Bischofsamt übernahm. Ähnlich weihte der Diener Gottes Kardinal Iosif Slipyj im Jahr 1977 heimlich drei Bischöfe in Rom ohne die Genehmigung von Papst Paul VI., in vollem Bewusstsein, dass der Papst es aufgrund der vatikanischen Ostpolitik jener Zeit nicht erlauben würde. Dennoch, als Rom von diesen geheimen Weihen erfuhr, wurde keine Exkommunikationsstrafe verhängt.

Um Missverständnisse zu vermeiden, in normalen Umständen – wenn es weder doktrinale Verwirrung noch eine Zeit außergewöhnlicher Verfolgung gibt -, sollte man natürlich alles tun, um die kanonischen Normen der Kirche zu befolgen und dem Papst in seinen gerechten Verfügungen zu gehorchen, um die kirchliche Einheit effektiver und sichtbarer zu wahren.

Aber die Situation im Leben der Kirche heute kann mit folgender Parabel illustriert werden: In einem großen Haus bricht ein Feuer aus. Der Feuerwehrchef erlaubt nur die Nutzung einer neuen Feuerlösch-Ausrüstung, obwohl sich gezeigt hat, dass sie weniger wirksam ist als die alten und bewährten Werkzeuge. Eine Gruppe von Feuerwehrleuten gehorcht diesem Befehl nicht und setzt weiterhin die bewährte und erprobte Ausrüstung ein – und tatsächlich wird das Feuer an vielen Stellen eingedämmt -. Diese Feuerwehrleute werden jedoch als Gehorsamslose und Schismatiker bezeichnet und bestraft.

Um die Metapher weiter auszudehnen: Der Feuerwehrchef erlaubt nur denen zu handeln, die die neue Ausrüstung anerkennen, den neuen Feuerwehrregeln folgen und den neuen Vorschriften der Wache gehorchen. Aber angesichts der offensichtlichen Größe des Feuers, des verzweifelten Kampfes dagegen und der Unzulänglichkeit der offiziellen Ausrüstung greifen andere Helfer – trotz des Verbots des Chefs – selbstlos mit Geschick, Wissen und guter Absicht ein und tragen letztlich zum Erfolg der Bemühungen des Feuerwehrchefs selbst bei.

Vor einem so rigiden und unverständlichen Verhalten ergeben sich zwei mögliche Erklärungen: Entweder leugnet der Feuerwehrchef die Schwere des Feuers, wie in der französischen Komödie Tout va très bien, Madame la Marquise!; oder er wünscht sich in Wirklichkeit, dass große Teile des Hauses abbrennen, um es danach nach einem neuen Entwurf wieder aufzubauen.

Die aktuelle Krise um die angekündigten – aber noch nicht genehmigten – bischöflichen Weihen in der FSSPX legt vor den Augen der gesamten Kirche eine Wunde offen, die seit mehr als sechzig Jahren schlummert. Diese Wunde kann bildlich als kirchlicher Krebs beschrieben werden – konkret als der kirchliche Krebs der doktrinalen und liturgischen Mehrdeutigkeiten -.

Kürzlich erschien ein ausgezeichneter Artikel im Blog Rorate Caeli, geschrieben mit seltener theologischer Klarheit und intellektueller Ehrlichkeit, unter dem Titel: „Der lange Schatten des Vaticanum II: Die Mehrdeutigkeit als kirchlicher Krebs“ (Canon of Shaftesbury: Rorate Caeli, 10. Februar 2026). Das fundamentale Problem einiger mehrdeutiger Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils besteht darin, dass das Konzil einen pastoralen Ton der doktrinalen Präzision vorzog. Man kann dem Autor zustimmen, wenn er sagt:

„Das Problem ist nicht, dass das Vaticanum II häretisch war. Das Problem ist, dass es mehrdeutig war. Und in dieser Mehrdeutigkeit haben wir die Samen der Verwirrung gesehen, die in einigen der besorgniserregendsten theologischen Entwicklungen in der modernen Geschichte der Kirche aufgeblüht sind. Wenn die Kirche in vagen Begriffen spricht, auch wenn es unwillkürlich ist, stehen Seelen auf dem Spiel“.

Der Autor fährt fort:

„Wenn eine ‚Entwicklung‘ der Lehre das Vorherige zu widersprechen scheint oder Jahrzehnte theologischer Gymnastik erfordert, um mit der vorherigen magistrialen Lehre versöhnt zu werden, müssen wir uns fragen: Ist das Entwicklung oder Bruch, der als Entwicklung getarnt ist?“ (Canon of Shaftesbury: Rorate Caeli, 10. Februar 2026).

Es ist vernünftig anzunehmen, dass die FSSPX nichts anderes wünscht, als der Kirche zu helfen, aus dieser Mehrdeutigkeit in Lehre und Liturgie herauszukommen und ihre ewige Klarheit wiederzuentdecken, wie das Magisterium der Kirche unter der Führung der Päpste es durch die Geschichte hindurch unzweideutig getan hat, nach jeder Krise, die von Verwirrung und doktrinaler Mehrdeutigkeit geprägt war.

Tatsächlich sollte der Heilige Stuhl der FSSPX dankbar sein, denn sie ist derzeit fast die einzige große kirchliche Realität, die offen und öffentlich auf die Existenz ambiger und täuschender Elemente in bestimmten Aussagen des Konzils und des Novus Ordo Missae hinweist. In diesem Bemühen wird die FSSPX von einer aufrichtigen Liebe zur Kirche geleitet: Wenn sie die Kirche, den Papst und die Seelen nicht lieben würde, würde sie diese Arbeit nicht auf sich nehmen, noch mit den römischen Autoritäten dialogisieren und zweifellos ein einfacheres Leben haben.

Die folgenden Worte des Erzbischofs Marcel Lefebvre sind tief bewegend und spiegeln die Haltung der aktuellen Führung und der Mehrheit der Mitglieder der FSSPX wider:

„Wir glauben an Petrus, wir glauben an den Nachfolger Petri! Aber wie Papst Pius IX in seiner dogmatischen Konstitution richtig sagt, hat der Papst den Heiligen Geist nicht empfangen, um neue Wahrheiten zu machen, sondern um uns in dem Glauben aller Zeiten zu erhalten. Das ist die Definition des Papstes, die im Moment des Ersten Vatikanischen Konzils von Papst Pius IX gemacht wurde. Und deshalb sind wir überzeugt, dass wir durch das Bewahren dieser Traditionen unsere Liebe, unsere Gehorsamkeit, unseren Gehorsam gegenüber dem Nachfolger Petri zum Ausdruck bringen. Wir können nicht gleichgültig bleiben gegenüber der Degradation des Glaubens, der Moral und der Liturgie. Das ist ausgeschlossen! Wir wollen uns nicht von der Kirche trennen; im Gegenteil, wir wollen, dass die Kirche weiterbesteht!“

Wenn jemand Schwierigkeiten mit dem Papst als eines seiner größten geistlichen Leiden empfindet, ist das an sich ein beredter Beweis dafür, dass keine schismatische Absicht besteht. Wahre Schismatiker prahlen sogar mit ihrer Trennung vom Apostolischen Stuhl. Wahre Schismatiker würden den Papst nie demütig bitten, ihre Bischöfe anzuerkennen.

Wie tief katholisch sind dann die folgenden Worte des Erzbischofs Marcel Lefebvre:

„Es tut uns unendlich leid, es ist ein immenser Schmerz für uns, zu denken, dass wir in Schwierigkeiten mit Rom stehen wegen unseres Glaubens. Wie ist das möglich? Es ist etwas, das die Vorstellungskraft übersteigt, etwas, das wir nie hätten vorstellen oder glauben können, besonders in unserer Kindheit —als alles einheitlich war, als die gesamte Kirche an ihre allgemeine Einheit glaubte und den gleichen Glauben, die gleichen Sakramente, das gleiche Messopfer, den gleichen Katechismus aufrechterhielt—.“

Wir müssen ehrlich die offensichtlichen Mehrdeutigkeiten in Bezug auf religiöse Freiheit, Ökumenismus und Kollegialität sowie die doktrinalen Ungenauigkeiten des Novus Ordo Missae untersuchen. In dieser Hinsicht ist es ratsam, das kürzlich veröffentlichte Buch des Archimandriten Bonifacio Luykx zu lesen, eines konziliaren Experten und anerkannten Liturgie-Wissenschaftlers, mit seinem beredten Titel Eine breitere Sicht auf das Vaticanum II. Erinnerungen und Analysen eines Konzilsberaters.

Wie G. K. Chesterton einmal sagte: „Beim Betreten der Kirche wird von uns verlangt, den Hut abzunehmen, nicht den Kopf.“ Es wäre eine Tragödie, wenn die FSSPX vollständig isoliert würde, und die Verantwortung für eine solche Spaltung läge hauptsächlich beim Heiligen Stuhl. Der Heilige Stuhl sollte die FSSPX aufnehmen, ihr mindestens einen minimalen Grad kirchlicher Integration bieten und dann den doktrinalen Dialog fortsetzen. Der Heilige Stuhl hat eine bemerkenswerte Großzügigkeit gegenüber der Kommunistischen Partei Chinas gezeigt, indem er ihr die Auswahl von Bischofskandidaten erlaubt; jedoch werden seine eigenen Kinder, die Tausende und Abertausende Gläubigen der FSSPX, wie Bürger zweiter Klasse behandelt.

Der FSSPX sollte es erlaubt werden, einen theologischen Beitrag zu leisten, um jene Aussagen in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils zu klären, zu ergänzen und, falls nötig, zu korrigieren, die doktrinale Zweifel und Schwierigkeiten hervorrufen. Es muss auch berücksichtigt werden, dass in diesen Texten das Magisterium der Kirche nicht beabsichtigte, dogmatische Definitionen mit dem Charakter der Unfehlbarkeit zu verkünden (vgl. Paul VI., Generalaudienz, 12. Januar 1966).

Die FSSPX leistet genau dieselbe Professio fidei, die die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils leisteten, bekannt als die Professio fidei tridentino-vatikanische. Wenn, nach den expliziten Worten von Papst Paul VI., das Zweite Vatikanische Konzil keine definitive Lehre vorlegte, noch die Absicht hatte, dies zu tun, und wenn der Glaube der Kirche vor, während und nach dem Konzil derselbe bleibt, warum sollte dann die Glaubensprofession, die in der Kirche bis 1967 gültig war, plötzlich nicht mehr als gültiges Zeichen authentischen katholischen Glaubens gelten?

Dennoch wird die Professio fidei tridentino-vatikanische vom Heiligen Stuhl als unzureichend für die FSSPX betrachtet. Würde die Professio fidei tridentino-vatikanische nicht tatsächlich das „Minimum“ für die kirchliche Gemeinschaft darstellen? Wenn das kein Minimum ist, was dann, ehrlich gesagt, als „Minimum“ qualifiziert? Der FSSPX wird als conditio sine qua non auferlegt, eine Professio fidei zu leisten, durch die die pastoralen —und nicht definitiven— Lehren des letzten Konzils und des nachfolgenden Magisteriums akzeptiert werden müssen. Wenn dies wirklich das sogenannte „minimale Erfordernis“ ist, scheint Kardinal Víctor Fernández mit Worten zu spielen.

Papst Leo XIV erklärte bei den ökumenischen Vespern am 25. Januar 2026, zum Abschluss der Gebetswoche für die Einheit der Christen, dass bereits Einheit zwischen Katholiken und nicht-katholischen Christen besteht, weil sie das Minimum des christlichen Glaubens teilen: „Wir teilen denselben Glauben an den einen wahren Gott, Vater aller; wir bekennen gemeinsam den einen Herrn und wahren Sohn Gottes, Jesus Christus, und den einen Heiligen Geist, der uns inspiriert und uns zur vollen Einheit und zum gemeinsamen Zeugnis des Evangeliums antreibt“ (Apostolisches Schreiben In Unitate Fidei, 23. November 2025, 12). Er erklärte ferner: „Wir sind eins! Wir sind es bereits! Lasst uns es anerkennen, erleben und sichtbar machen!“

Weitere provisorische pastorale Maßnahmen für die FSSPX zum geistlichen Wohl so vieler vorbildlicher katholischer Gläubiger würden ein tiefes Zeugnis der pastoralen Nächstenliebe des Nachfolgers Petri darstellen. Auf diese Weise würde Papst Leo XIV sein väterliches Herz für jene Katholiken öffnen, die in gewisser Weise am Rande der Kirche leben, und ihnen ermöglichen, zu erfahren, dass der Apostolische Stuhl wahrhaftig auch Mutter für die FSSPX ist.

Die Worte von Papst Benedikt XVI. sollten das Gewissen jener im Vatikan wecken, die über die Genehmigung für die bischöflichen Weihen der FSSPX entscheiden werden. Er erinnert uns:

„Wenn man auf die Spaltungen zurückblickt, die im Laufe der Jahrhunderte den Leib Christi zerrissen haben, hat man fortwährend den Eindruck, dass in den kritischen Momenten, in denen die Spaltungen geschahen, von seiten der Verantwortlichen in der Kirche nicht genug getan wurde, um die Versöhnung und Einheit zu bewahren oder wiederherzustellen. Man hat den Eindruck, dass Versäumnisse seitens der Kirche ihren Anteil an der Schuld daran haben, dass diese Spaltungen sich festigen konnten. Dieser Rückblick in die Vergangenheit legt uns heute eine Verpflichtung auf: Alles zu tun, damit alle, die wirklich die Einheit wollen, in ihr bleiben oder sie wiedererlangen können“ (Brief an die Bischöfe zum Anlass der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens motu proprio data Summorum Pontificum über die Verwendung der römischen Liturgie vor der Reform von 1970, 7. Juli 2007).

„Können wir einer Gemeinschaft gegenüber, die 491 Priester, 215 Seminaristen, 6 Seminare, 88 Schulen, 2 Hochschulinstitute, 117 religiöse Brüder, 164 religiöse Schwestern und Tausende von Laienmitgliedern zählt, völlig gleichgültig sein? Sollen wir sie einfach immer weiter von der Kirche wegdriften lassen? Und sollte nicht die große Kirche sich auch großzügig erlauben, bewusst ihrer großen Weite, bewusst des Versprechens, das ihr gemacht wurde?“ (Brief an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Aufhebung der Exkommunikation der vier von Erzbischof Lefebvre geweihten Bischöfe, 10. März 2009).[1]

Provisorische und minimale pastorale Maßnahmen für die FSSPX, ergriffen zum geistlichen Wohl der Tausende und Abertausende ihrer Gläubigen weltweit —einschließlich eines päpstlichen Mandats für die bischöflichen Weihen—, würden die notwendigen Bedingungen schaffen, um mit Gelassenheit die Missverständnisse, Fragen und doktrinalen Zweifel zu klären, die aus bestimmten Aussagen in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und des nachfolgenden päpstlichen Magisteriums entstanden sind. Gleichzeitig würden solche Maßnahmen der FSSPX die Gelegenheit bieten, einen konstruktiven Beitrag zum Wohl der gesamten Kirche zu leisten, indem eine klare Unterscheidung zwischen dem, was zum göttlich offenbarten Glauben und zur definitiv vom Magisterium vorgeschlagenen Lehre gehört, und dem, was primär pastoralen Charakter in konkreten historischen Umständen hat und daher einem sorgfältigen theologischen Studium offensteht, gewahrt wird, wie es immer die Praxis im Leben der Kirche war.

Mit aufrichtiger Sorge um die Einheit der Kirche und das geistliche Wohl so vieler Seelen appelliere ich mit ehrfürchtiger und brüderlicher Nächstenliebe an unseren Heiligen Vater Papst Leo XIV:

Heiligster Vater, erteilen Sie das Apostolische Mandat für die bischöflichen Weihen der FSSPX. Sie sind auch der Vater ihrer zahlreichen Söhne und Töchter —zwei Generationen von Gläubigen, die bislang von der FSSPX versorgt wurden, die den Papst lieben und wahre Söhne und Töchter der Römischen Kirche sein wollen—. Deshalb legen Sie die Voreingenommenheiten anderer beiseite und zeigen Sie mit einem großen väterlichen und wahrhaft augustinischen Geist, dass Sie Brücken bauen, wie Sie es der ganzen Welt versprochen haben, als Sie Ihren ersten Segen nach Ihrer Wahl spendeten. Gehen Sie nicht als der in die Geschichte der Kirche ein, der diese Brücke nicht bauen konnte —eine Brücke, die in diesem wahrlich providentiellen Moment mit großzügigem Willen errichtet werden könnte— und die stattdessen eine wirklich unnötige und schmerzhafte neue Spaltung in der Kirche zuließ, während gleichzeitig synodale Prozesse abliefen, die mit der größten pastoralen Weite und der maximalen kirchlichen Inklusion prahlen. Wie Eure Heiligkeit kürzlich betonte: „Lassen Sie uns uns verpflichten, ökumenische synodale Praktiken weiterzuentwickeln und einander mitzuteilen, wer wir sind, was wir tun und was wir lehren (vgl. Franziskus, Für eine synodale Kirche, 24. November 2024)“ (Homilie von Papst Leo XIV, ökumenische Vespern zur Gebetswoche für die Einheit der Christen, 25. Januar 2026).

Heiligster Vater, wenn Sie das Apostolische Mandat für die bischöflichen Weihen der FSSPX erteilen, verliert die Kirche unserer Zeit nichts. Sie werden ein wahrer Brückenbauer sein, und noch mehr, ein vorbildlicher Brückenbauer, denn Sie sind der Oberste Pontifex, Summus Pontifex.

+ Athanasius Schneider, Weihbischof des Erzbistums Santa Maria in Astana

24. Februar 2026

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[1] Jährliche Statistiken 2026 der FSSPX: Gesamtzahl der Mitglieder: 1.482; Bischöfe: 2; Priester (ohne Bischöfe): 733; Seminaristen (einschließlich derer, die noch kein endgültiges Engagement eingegangen sind): 264; Religiöse Brüder: 145; Oblaten: 88; Religiöse Schwestern: 250; Durchschnittsalter der Mitglieder: 47 Jahre; Bediente Länder: 77; Distrikte und autonome Häuser: 17; Seminare: 5; Schulen: 94 (davon 54 in Frankreich).

Quelle: dianemontagna, Übersetzung: Pater Andreas Endl CFM.SCJ

Piusbruderschaft beharrt auf Bischofsweihen am 1. Juli, bittet Vatikan um „Nächstenliebe“

Priesterseminar der Piusbruderschaft in Écône (Schweiz) DICI CC BY SA 4.0 (Screenshot)

Die traditionalistische Priesterbruderschaft St. Pius X. beharrt auf Bischofsweihen – auch ohne päpstlichen Auftrag – am 1. Juli. Die Bedingungen für einen Dialog mit dem Vatikan lehnt die Bruderschaft ab, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben hervorgeht.

Pater Davide Pagliarani FSSPX, der Generalobere der Piusbruderschaft, erklärte, er könne „aus intellektueller Ehrlichkeit und priesterlicher Treue vor Gott und vor den Seelen […] weder die Perspektive noch die Ziele akzeptieren, in deren Namen das Dikasterium in der aktuellen Situation eine Wiederaufnahme des Dialogs vorschlägt, ebenso wenig im Übrigen die Verschiebung des Datums vom 1. Juli.“

Erst in dem Moment, als die Bruderschaft am 2. Februar die Bischofsweihen angekündigt hatte, habe Rom „die Wiederaufnahme eines Dialogs vorgeschlagen, der daher als verzögernd und bedingt erscheint. Tatsächlich begleitet die ausgestreckte Hand der Dialogbereitschaft leider eine andere Hand, die schon bereit ist, Sanktionen zu verhängen.“

Der Vatikan hatte gefordert, die geplanten Bischofsweihen auszusetzen, um überhaupt einen Dialog zu führen. Pagliarani betonte grundsätzlich: „Ich kann die Öffnung für eine lehrmäßige Diskussion, die der Heilige Stuhl heute bekundet hat, nur begrüßen – aus dem einfachen Grund, dass ich selbst diese vor genau sieben Jahren in einem Schreiben vom 17. Januar 2019 vorgeschlagen hatte. Damals hatte das Dikasterium kein echtes Interesse an einer solchen Diskussion gezeigt, mit der – mündlich dargelegten – Begründung, dass eine lehrmäßige Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und der Priesterbruderschaft St. Pius X. unmöglich sei.“

Nun, im Jahr 2026, schrieb Pagliarani seinerseits an Kardinal Víctor Manuel Fernández, den Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre: „Wir beide wissen im Voraus, dass wir uns auf lehrmäßiger Ebene nicht einigen können, insbesondere bezüglich der grundlegenden Orientierungen, die seit dem II. Vatikanischen Konzil eingeschlagen wurden. Dieser Dissens von Seiten der Bruderschaft ergibt sich nicht aus einer einfachen Meinungsverschiedenheit, sondern aus einem echten Gewissenskonflikt, der aus dem erwächst, was sich als Bruch mit der Tradition der Kirche erweist. Dieser komplexe Knoten ist leider durch die lehrmäßigen und pastoralen Entwicklungen im Laufe der jüngsten Pontifikate noch unlösbarer geworden.“

Er sehe nicht, „wie ein gemeinsamer Dialogprozess dazu führen könnte, gemeinsam zu bestimmen, was die ‚Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche‘ ausmachen würden, da – wie Sie selbst in aller Offenheit zum Ausdruck gebracht haben – die Texte des Konzils nicht korrigiert werden können, noch die Legitimität der liturgischen Reform in Frage gestellt werden kann“.

Tatsächlich sei das Zweite Vatikanische Konzil in den letzten 60 Jahren von den Päpsten interpretiert worden, etwa in Enzykliken und anderen Apostolischen Schreiben: „Alle diese Dokumente zeigen, dass der lehrmäßige und pastorale Rahmen, in den der Heilige Stuhl jede Diskussion stellen möchte, bereits festgelegt ist.“

Pagliarani verwies auf den Dialog zwischen der Piusbruderschaft und dem Vatikan, der von 2009 an „zwei Jahre lang besonders intensiv war und bis zum 6. Juni 2017 sporadisch fortgesetzt wurde“. Damals habe man „versucht, das zu erreichen, was das Dikasterium jetzt vorschlägt“.

„Doch alles endete schließlich auf drastische Weise durch eine einseitige Entscheidung des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal Müller, der im Juni 2017 auf seine Weise feierlich die ‚notwendigen Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche‘ festlegte, in die er explizit das gesamte Konzil und das ‚Nachkonzil‘ einschloss“, so der Generalobere der FSSPX in seinem Schreiben an Fernández. Das Schreiben von Kardinal Müller veröffentlichte die Bruderschaft ebenfalls am Donnerstag.

Bald nach ihrer Gründung durch Erzbischof Marcel Lefebvre im Jahr 1970 geriet die Piusbruderschaft in Konflikt mit der kirchlichen Hierarchie, weil sie an der überlieferten Liturgie festhielt und verschiedene Aspekte des Zweiten Vatikanischen Konzils ablehnte, etwa eine falsch verstandene Religionsfreiheit oder Ökumene. Lefebvre war unter Papst Pius XII. der wichtigste Bischof in ganz Afrika und danach Generaloberer der Spiritaner, einer der wichtigsten Missionsgesellschaften in der Kirchengeschichte.

1988 hatte Erzbischof Lefebvre ohne Erlaubnis aus Rom die Bischöfe Bernard Fellay, Alfonso de Galarreta, Bernard Tissier de Mallerais und Richard Williamson geweiht – der Präzedenzfall für die nun angekündigten Bischofsweihen. 2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikationen der beteiligten Personen offiziell auf. Williamson wurde später aus der Piusbruderschaft ausgeschlossen und ist 2025 gestorben. Tissier starb bereits 2024.

Pagliarani hatte am 2. Februar angekündigt, man wolle am 1. Juli neue Bischöfe weihen, um weiterhin alle Sakramente in ihrer traditionellen Form spenden zu können, wie es bis nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der ganzen Kirche üblich war.

Diese Weihen sollen auch ohne päpstliches Mandat erfolgen. Um dies zu verhindern, appellierte der Generalobere der FSSPX in dem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben an den Vatikan an das Prinzip der „Nächstenliebe gegenüber den Seelen und gegenüber der Kirche“.

Die Piusbruderschaft „bittet Sie lediglich, weiterhin jenes Gute für die Seelen tun zu können, denen sie die heiligen Sakramente spendet. Sie bittet um nichts anderes, kein Privileg, nicht einmal eine kanonische Regularisierung, die im aktuellen Zustand der Dinge aufgrund der lehrmäßigen Divergenzen undurchführbar erscheint. Die Bruderschaft kann die Seelen nicht im Stich lassen. Das Bedürfnis von Weihen ist ein konkretes kurzfristiges Bedürfnis für das Überleben der Tradition, im Dienst der heiligen katholischen Kirche.“

„Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben Papst Franziskus und Sie selbst reichlich das ‚Zuhören‘ und das Verständnis für besondere, komplexe und außergewöhnliche Situationen hervorgehoben, die außerhalb der gewöhnlichen Schemata liegen“, führte Pagliarani aus. „Sie haben auch eine Anwendung des Rechts gewünscht, die immer pastoral, flexibel und vernünftig ist, ohne vorzugeben, alles durch juristische Automatismen und vorgefertigte Schemata lösen zu können. Die Bruderschaft bittet Sie in diesem Augenblick um nichts anderes – und vor allem bittet sie nicht für sich selbst: Sie bittet darum für diese Seelen, die sie, wie bereits dem Heiligen Vater versprochen, zu wahren Kindern der römischen Kirche machen will.“

Die Piusbruderschaft sieht sich weiterhin als Teil der katholischen Kirche und betet in der Messe für den amtierenden Papst, wodurch sie sich vom Sedisvakantismus abgrenzt. Gleichzeitig weigert sie sich, verschiedene Neuerungen – wie sie es sieht – zu akzeptieren, was immer wieder zu Spannungen mit dem Vatikan führt.

Quelle: catholicnewsagency

Schreiben von Pater Pagliarani an Kardinal Fernández

Generalrat der Priesterbruderschaft St. Pius X. (Screenshot) © fsspx.de

Antwort des Generalrats der Priesterbruderschaft St. Pius X an den Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre.

Menzingen, den 18. Februar 2026
Aschermittwoch

Hochwürdigste Eminenz,

zunächst einmal danke ich Ihnen, dass Sie mich am 12. Februar empfangen haben, sowie dafür, dass Sie den Inhalt unseres Treffens öffentlich gemacht haben, was eine vollständige Transparenz in der Kommunikation fördert.

Ich kann die Öffnung für eine lehrmäßige Diskussion, die der Heiligen Stuhl heute bekundet hat, nur begrüßen – aus dem einfachen Grund, dass ich selbst diese vor genau sieben Jahren in einem Schreiben vom 17. Januar 2019 vorgeschlagen hatte.1 Damals hatte das Dikasterium kein echtes Interesse an einer solchen Diskussion gezeigt mit der – mündlich dargelegten – Begründung, dass eine lehrmäßige Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und der Priesterbruderschaft St. Pius X. unmöglich sei.

Von Seiten der Bruderschaft war – und bleibt weiterhin – eine lehrmäßige Diskussion wünschenswert und nützlich. Denn auch wenn man nicht zu einer Übereinkunft gelangt, ermöglicht der brüderliche Austausch, einander besser kennenzulernen, die eigenen Argumente zu präzisieren und zu vertiefen sowie den Geist und die Absichten besser zu erfassen, die hinter den Positionen des Gesprächspartners stehen, insbesondere seine echte Liebe zur Wahrheit, zu den Seelen und zur Kirche. Das gilt zu jeder Zeit für beide Seiten.

Genau das war meine Absicht im Jahr 2019, als ich eine Diskussion in einem ruhigen und friedlichen Moment vorschlug, ohne den Druck oder die Drohung einer möglichen Exkommunikation, die den Dialog etwas weniger frei gemacht hätte – was leider heute der Fall ist.

Gleichwohl freue ich mich natürlich über eine neue Öffnung zum Dialog und eine positive Antwort auf meinen Vorschlag von 2019. Doch aus intellektueller Ehrlichkeit und priesterlicher Treue vor Gott und vor den Seelen kann ich weder die Perspektive noch die Ziele akzeptieren, in deren Namen das Dikasterium in der aktuellen Situation eine Wiederaufnahme des Dialogs vorschlägt, ebenso wenig im Übrigen die Verschiebung des Datums vom 1. Juli.

Ich lege Ihnen respektvoll die Gründe dafür dar, denen ich einige ergänzende Überlegungen hinzufügen werde.

  1. Wir beide wissen im Voraus, dass wir uns auf lehrmäßiger Ebene nicht einigen können, insbesondere bezüglich der grundlegenden Orientierungen, die seit dem II. Vatikanischen Konzil eingeschlagen wurden. Dieser Dissens von Seiten der Bruderschaft ergibt sich nicht aus einer einfachen Meinungsverschiedenheit, sondern aus einem echten Gewissenskonflikt, der aus dem erwächst, was sich als Bruch mit der Tradition der Kirche erweist. Dieser komplexe Knoten ist leider durch die lehrmäßigen und pastoralen Entwicklungen im Laufe der jüngsten Pontifikate noch unlösbarer geworden. Ich sehe daher nicht, wie ein gemeinsamer Dialogprozess dazu führen könnte, gemeinsam zu bestimmen, was die „Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“ ausmachen würden, da – wie Sie selbst in aller Offenheit zum Ausdruck gebracht haben – die Texte des Konzils nicht korrigiert werden können, noch die Legitimität der liturgischen Reform in Frage gestellt werden kann.
  2. Dieser Dialog soll die Interpretation des II. Vatikanischen Konzils klären. Aber diese ist bereits klar im Anschluss an das Konzil und in den nachfolgenden Dokumenten des Heiligen Stuhls gegeben. Das II. Vatikanische Konzil stellt kein Ensemble von frei interpretierbaren Texten dar: Es wurde seit sechzig Jahren von den aufeinanderfolgenden Päpsten nach präzisen lehrmäßigen und pastoralen Orientierungen aufgenommen, entwickelt und angewandt.Diese offizielle Lesart drückt sich zum Beispiel in herausragenden Texten wie Redemptor hominis, Ut unum sint, Evangelii gaudium oder Amoris lætitia aus. Sie manifestiert sich auch in der liturgischen Reform, verstanden im Licht der in Traditionis custodes bekräftigten Prinzipien. Alle diese Dokumente zeigen, dass der lehrmäßige und pastorale Rahmen, in den der Heilige Stuhl jede Diskussion stellen möchte, bereits festgelegt ist.
  3. Der vorgeschlagene Dialog stellt sich heute unter Umständen dar, die nicht außer Acht gelassen werden können. Tatsächlich haben wir seit sieben Jahren auf eine positive Aufnahme unseres Vorschlags aus dem Jahr 2019 einer lehrmäßigen Diskussion gewartet. Kürzlich haben wir zweimal an den Heiligen Vater geschrieben: Zuerst, um eine Audienz zu erbitten, dann um mit Klarheit und Respekt unsere Bedürfnisse und die konkrete Situation der Bruderschaft darzulegen. Doch nach einem langen Schweigen wird erst in dem Moment, in dem von Bischofsweihen die Rede ist, die Wiederaufnahme eines Dialogs vorgeschlagen, der daher als verzögernd und bedingt erscheint. Tatsächlich begleitet die ausgestreckte Hand der Dialogbereitschaft leider eine andere Hand, die schon bereit ist, Sanktionen zu verhängen. Es ist die Rede vom Bruch der Gemeinschaft, von Schisma2 und von „schwerwiegenden Konsequenzen“. Zudem ist diese Drohung nun öffentlich, was einen Druck erzeugt, der schwer mit einem echten Wunsch nach brüderlichem Austausch und konstruktivem Dialog vereinbar ist. 
  4. Zudem erscheint es uns nicht möglich, einen Dialog zu führen, um zu definieren, was die notwendigen Mindestanforderungen für die kirchliche Gemeinschaft wären – ganz einfach deshalb, weil diese Aufgabe uns nicht zusteht. Im Lauf der Jahrhunderte wurden die Kriterien der Zugehörigkeit zur Kirche vom Lehramt festgelegt und definiert. Was verpflichtend geglaubt werden musste, um katholisch zu sein, wurde immer mit Autorität gelehrt, in beständiger Treue zur Tradition.Daher sieht man nicht, wie diese Kriterien Gegenstand eines gemeinsamen Diskurses sein könnten, noch wie sie heute bis hin zu dem Punkt neu bewertet werden könnten, dass sie nicht mehr dem entsprechen würden, was die Tradition der Kirche immer gelehrt hat und was wir an unserem Platz treu befolgen möchten.
  5. Wenn schließlich ein Dialog angestrebt wird, um bezüglich des II. Vatikanischen Konzils zu einer lehrmäßigen Erklärung zu gelangen, welche die Bruderschaft akzeptieren könnte, dann können wir die historischen Präzedenzfälle der in diesem Sinne unternommenen Bemühungen nicht außer Acht lassen. Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf den jüngsten: Seit 2009 gab es einen langen Weg des Dialogs zwischen dem Heiligen Stuhl und der Bruderschaft, der zwei Jahre lang besonders intensiv war und bis zum 6. Juni 2017 sporadisch fortgesetzt wurde. Während all dieser Jahre hat man versucht, das zu erreichen, was das Dikasterium jetzt vorschlägt. Doch alles endete schließlich auf drastische Weise durch eine einseitige Entscheidung des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal Müller, der im Juni 2017 auf seine Weise feierlich die „notwendigen Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“ festlegte, in die er explizit das gesamte Konzil und das „Nachkonzil“ einschloss.3 Das zeigt, dass ein zu erzwungener Dialog ohne ausreichende Gelassenheit die Situation langfristig eher verschlimmern kann.

Angesichts der gemeinsamen Feststellung, dass wir keine Übereinkunft in der Glaubenslehre finden können, scheint es mir, dass der einzige Punkt, an dem wir zusammenkommen können, jener der Nächstenliebe gegenüber den Seelen und gegenüber der Kirche ist.

Als Kardinal und Bischof sind Sie vor allem ein Hirte: Erlauben Sie mir, mich an Sie in dieser Eigenschaft zu wenden. Die Bruderschaft ist eine objektive Realität: Sie existiert. Deshalb haben die Obersten Hirten im Laufe der Jahre diese Existenz zur Kenntnis genommen und durch konkrete und bedeutsame Akte den Wert des Guten anerkannt, welches sie trotz ihrer kanonischen Situation vollbringen kann. Das ist auch der Grund, warum wir heute miteinander sprechen.

Diese Bruderschaft bittet Sie lediglich, weiterhin jenes Gute für die Seelen tun zu können, denen sie die heiligen Sakramente spendet. Sie bittet um nichts anderes, kein Privileg, nicht einmal eine kanonische Regularisierung, die im aktuellen Zustand der Dinge aufgrund der lehrmäßigen Divergenzen undurchführbar erscheint. Die Bruderschaft kann die Seelen nicht im Stich lassen. Das Bedürfnis von Weihen ist ein konkretes kurzfristiges Bedürfnis für das Überleben der Tradition, im Dienst der heiligen katholischen Kirche.

Wir können in einem Punkt uns einig sein: Keiner von uns wünscht, Wunden wieder aufzureißen. Ich werde hier nicht alles wiederholen, was wir bereits in dem Schreiben an Papst Leo XIV. ausgedrückt haben, von dem Sie direkt Kenntnis haben. Ich betone nur, dass in der gegenwärtigen Situation der einzige wirklich gangbare Weg derjenige der Nächstenliebe ist.

Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben Papst Franziskus und Sie selbst reichlich das „Zuhören“ und das Verständnis für besondere, komplexe und außergewöhnliche Situationen hervorgehoben, die außerhalb der gewöhnlichen Schemata liegen. Sie haben auch eine Anwendung des Rechts gewünscht, die immer pastoral, flexibel und vernünftig ist, ohne vorzugeben, alles durch juristische Automatismen und vorgefertigte Schemata lösen zu können. Die Bruderschaft bittet Sie in diesem Augenblick um nichts anderes – und vor allem bittet sie nicht für sich selbst: Sie bittet darum für diese Seelen, die sie, wie bereits dem Heiligen Vater versprochen, zu wahren Kindern der römischen Kirche machen will.

Schließlich gibt es einen weiteren Punkt, in dem wir ebenfalls übereinstimmen und der uns ermutigen muss: Die Zeit, die uns vom 1. Juli trennt, ist eine Zeit des Gebets. Es ist ein Augenblick, in dem wir vom Himmel eine besondere Gnade und vom Heiligen Stuhl Verständnis erflehen. Ich erbitte besonders für Sie den Heiligen Geist und – fassen Sie es nicht als Provokation auf – die Fürsprache seiner heiligsten Braut, der Mittlerin aller Gnaden.

Ich danke Ihnen aufrichtig für die Aufmerksamkeit, die Sie mir geschenkt haben, und für das Interesse, das Sie dieser Angelegenheit entgegenbringen werden.

Nehmen Sie bitte, hochwürdigste Eminenz, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Grüße und meiner Ergebenheit im Herrn entgegen.

Davide Pagliarani, Generaloberer
+ Alfonso de Galarreta, Erster Generalassistent
Christian Bouchacourt, Zweiter Generalassistent
+ Bernard Fellay, Erster Generalrat, Ehemaliger Generaloberer
Franz Schmidberger, Zweiter Generalrat, Ehemaliger Generaloberer

Quelle: fsspx.de

https://fsspx.de/de/news/schreiben-von-pater-pagliarani-mgr-pozzo-vom-17-januar-2019-57312

https://fsspx.de/de/news/weihe-und-jurisdiktion-unhaltbarkeit-der-anklage-des-schismas-57313

https://fsspx.de/de/news/schreiben-von-kardinal-mueller-mgr-fellay-vom-6-juni-2017-57314

https://fsspx.de/de/publications/kommunique-des-generalhauses-antwort-der-bruderschaft-rom-57310

Papst Leo XIV. beklagt Terrorangriffe in Nigeria

Seine Heiligkeit Papst Leo XIV. (Screenshot)

Islamistische Terrorangriffe

Die jüngsten Terrorangriffe in Nigeria erschüttern Papst Leo XIV.: „Mit Schmerz und Sorge habe ich von den jüngsten Angriffen auf verschiedene Gemeinden in Nigeria erfahren, die schwere Verluste an Menschenleben verursacht haben“, erklärte er bei seinem sonntäglichen Mittagsgebet und sagte weiter:.„Ich versichere alle Opfer von Gewalt und Terrorismus meiner Verbundenheit im Gebet. Ich hoffe, dass die zuständigen Behörden sich weiterhin entschlossen dafür einsetzen, die Sicherheit und den Schutz des Lebens jedes Bürgers zu gewährleisten“, unterstrich der Pontifex mit Blick auf die jüngsten Nachrichten von Entführungen und Massakern in Nigeria. An diesem Wochenende wurde gemeldet, dass im Norden Nigerias bei verschiedenen Attacken erneut mindestens 51 Menschen entführt und sechs Menschen ermordet wurden. Schauplatz der Gewalttaten war der Bundesstaate Kaduna im Norden des Landes mit christlicher Bevölkerungsmehrheit, in der bereits im Januar mehr als 180 Menschen entführt worden waren. Am 3. Februar 2026 hatten hunderte islamistische Extremisten zwei Dörfer im Kwara-Bundesstaat überfallen und etwa 170 Bewohner wahllos dahingemetzelt. Der Angriff folgte auf die Weigerung der Dorfgemeinschaft, die islamische Scharia-Gesetzgebung einzuführen.