VIDEO
Modernismus: Tanz-Eucharistie in katholischer Kirche
Am 17. März 2026 (St. Patrick’s Day) wurde während der Eucharistiefeier im Kloster Clonard in Belfast, Nordirland, ein liturgischer Tanz aufgeführt. Mädchen aus einer örtlichen Tanzschule brachten die Gaben zum Altar und sprangen um ihn herum.
VIDEO
Blasphemie-Gottesdienst im Erzbistum Bamberg

VIDEO
Muslime zerstören zahlreiche kath. Kirchen in Nigeria

Christenverfolgung in Nigeria: Fast 100 Kinder entführt und Geiseln ermordet
Die Gewalt im Norden Nigerias hielt auch in der vergangenen Woche an; islamisch motivierte Übergriffe auf Christen sind in Nigeria keine Seltenheit. Zu den Opfern von zwei Massenentführungen zählten auch Kleinkinder. Bei einem anderen Vorfall wurden sieben Entführte nach einem gescheiterten Fluchtversuch enthauptet.
Insgesamt fast 100 Kinder und Lehrer entführt
Am 15. Mai kam es zu zwei Überfällen, bei denen bewaffnete Männer auf Motorrädern Kinder und Lehrer entführten. Einer der Überfälle ereignete sich in Mussa/Bundesstaat Borno. Dort wurden laut der britischen BBC rund 50 Kinder aus drei Schulen mit angeschlossenen Kindertagesstätten verschleppt, die meisten davon im Alter zwischen 2 und 5 Jahren.
Im Bundesstaat Oyo griffen bewaffnete fanatische Muslime mehrere Schulen an. Dabei töteten sie einen Lehrer und entführten eine Schulleiterin sowie eine unbekannte Anzahl von Schülern – insgesamt zwischen 40 und 45 Personen.
Die Schulen befinden sich in mehrheitlich christlichen Ortschaften.
Entführte nach Fluchtversuch getötet
Bei einem weiteren Vorfall ermordeten Mitglieder einer Splittergruppe der radikal-islamischen Boko Haram am 12. Mai mindestens sieben Gefangene. Diese hatten versucht, aus einem Lager in den Bergen des Bundesstaates Borno zu fliehen, in dem sie festgehalten wurden. Laut einem Gemeindeleiter aus Gwoza waren alle Opfer Christen.
Berichten zufolge wurden die Opfer vor den Augen anderer Gefangener – überwiegend Frauen und Kinder – enthauptet, um Angst unter ihnen zu schüren. Sahara-Reporters gibt an, dass die Gruppe über 400 Entführte festhält, die unter sich verschlechternden Bedingungen in abgelegenen Berglagern ausharren müssen.
Viele Gefangene sind in den letzten Monaten laut Medienberichten an den Folgen von Hunger, körperlicher Misshandlung, Zwangsarbeit, mangelnder medizinischer Versorgung und psychischem Druck gestorben.
Christen in vieler Hinsicht unter Druck
Anhaltende Angriffe und Entführungen von Christen verursachen immense Angst. „Diese Angriffe stören nicht nur die kirchlichen Aktivitäten, sondern das gesamte Leben der Christen, die in Angst leben. Sie können nicht in die Kirche gehen, sie können ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Das Leben kommt zum Stillstand“, sagt ein hochrangiger Kirchenleiter im Norden Nigerias.
Zudem üben die für Kinder und Lehrer geforderten Lösegeldzahlungen finanziellen Druck auf die Kirche und ihre Mitglieder aus; in der Vergangenheit haben Familien alles verkauft, nur um das Lösegeld zu bezahlen.
Auf dem Weltverfolgungsindex 2026 steht Nigeria an 7. Stelle unter den Ländern, in denen Christen am stärksten wegen ihres Glaubens verfolgt werden.
Worte von Papst Benedikt XVI.

Ohne den Heiligen Geist wäre die Kirche nur eine menschliche Einrichtung
Papst Benedikt XVI. in einer Ansprache vom 15. Mai 2005:
Ohne den Heiligen Geist würde die Kirche auf die Ebene einer rein menschlichen, von ihren eigenen Einrichtungen belasteten Organisation verkürzt werden. Zumeist jedoch bedient sich der Heilige Geist in Gottes Plänen seinerseits der menschlichen Vermittlung, um in der Geschichte zu wirken.
Gerade deshalb hat Christus, der seine Kirche auf das Fundament der um Petrus gescharten Apostel gründete, sie auch mit der Gabe seines Geistes bereichert, damit er sie im Laufe der Jahrhunderte tröste (vgl. Joh 14,16) und sie zur vollen Wahrheit führe (vgl. Joh 16,13).
Möge die kirchliche Gemeinschaft dem Wirken des Heiligen Geistes gegenüber stets aufgeschlossen und fügsam bleiben, um ein glaubhaftes Zeichen und wirksames Werkzeug von Gottes Handeln unter den Menschen zu sein!
Unhaltbarkeit der Anklage des Schismas

Weihe und Jurisdiktion
Priesterbruderschaft St. Pius X. ist nicht schismatisch
Die Bruderschaft wehrt sich gegen jede Anklage des Schismas und betrachtet, gestützt auf die gesamte traditionelle Theologie und die konstante Lehre der Kirche, dass eine vom Heiligen Stuhl nicht autorisierte Bischofsweihe, wenn sie weder von einer schismatischen Absicht noch von der Zuteilung der Jurisdiktion begleitet wird, keinen Bruch mit der Gemeinschaft der Kirche darstellt.
Die Konstitution Lumen gentium über die Kirche legt im Kapitel III, Nr. 21, dar, dass durch die Bischofsweihe die Jurisdiktionsgewalt zusammen mit der Weihegewalt verliehen wird. Das Dekret Christus Dominus über die pastorale Aufgabe der Bischöfe in der Kirche legt dasselbe in seiner Präambel, Nr. 3, dar. Und diese Aussage wird vom Codex Iuris Canonici von 1983 in Kanon 375 § 2 aufgegriffen. Nun hängt in der Kirche der Empfang der bischöflichen Jurisdiktionsgewalt nach göttlichem Recht vom Willen des Papstes ab, und das Schisma wird genau als jener Akt, durch den sich jemand eine Jurisdiktion autonom aneignet, ohne Rücksicht auf den Willen des Papstes. Deshalb wäre nach diesen Dokumenten eine Bischofsweihe, die gegen den Willen des Papstes vollzogen wird, notwendigerweise ein schismatischer Akt.
Diese Argumentation mit der Schlussfolgerung, die zukünftigen Bischofsweihen innerhalb der Bruderschaft seien schismatisch, beruht vollständig auf dem Postulat des II. Vatikanischen Konzils, wonach die Bischofsweihe zugleich die Weihegewalt und die Jurisdiktionsgewalt verleiht.
Nach Ansicht von Hirten und Theologen, deren Autorität zur Zeit des II. Vatikanischen Konzils anerkannt war, ist dieses Postulat jedoch nicht traditionell und entbehrt einer soliden Grundlage. Während des Konzils haben Kardinal Browne, Mgr. Luigi Carli das in ihren schriftlichen Bemerkungen zum Schema der zukünftigen Konstitution Lumen gentium demonstriert. Ebenso Mgr. Dino Staffa, der sich dabei auf die gesichertsten Daten der Tradition stützte.
Pius XII. hat bei drei Gelegenheiten – 1943 in Mystici corporis, 1954 in Ad Sinarum gentem und 1958 in Ad apostolorum principis – erklärt, dass die ordentliche bischöfliche Regierungsgewalt, die die Bischöfe innehaben und unter der Autorität des Obersten Hirten ausüben, ihnen unmittelbar – das heißt ohne Vermittlung durch die Bischofsweihe – durch denselben Obersten Hirten verliehen wird: „immediate sibi ab eodem Pontifice Summo impertita“. Wenn diese Vollmacht ihnen unmittelbar durch den alleinigen Akt des Willens des Papstes verliehen wird, ist nicht zu sehen, wie sie aus dem Sakrament hervorgehen könnte.
Dies gilt umso mehr, als die Mehrheit der Theologen und Kanonisten absolut bestreitet, dass die Bischofsweihe die Jurisdiktionsgewalt verleiht.
Und die Disziplin der Kirche steht im Widerspruch zu dieser These. In der Tat: Wenn die Jurisdiktionsgewalt durch die Weihe verliehen würde, wie könnte es dann sein, dass ein gewählter Papst, der noch nicht zum Bischof geweiht wurde, bereits im Augenblick der Annahme seiner Wahl nach göttlichem Recht die Fülle der Jurisdiktionsgewalt sowie die Unfehlbarkeit besitzt? Derselben Logik folgend: Wenn es die Weihe wäre, die die Jurisdiktion verleiht, so hätten residierende Bischöfe, die zwar ernannt, aber noch nicht geweiht sind, keinerlei Jurisdiktionsgewaltund kein Recht, in einem Konzil zu sitzen – obwohl sie doch bereits als wahre Hirten an der Spitze ihrer Diözese stehen. Tatsächlich besitzen sie beide Vorrechte bereits vor ihrer Bischofsweihe. Was wiederum die Titularbischöfe betrifft, die über keine Autorität in einer Diözese verfügen, so wären sie über Jahrhunderte hinweg der Ausübung einer Jurisdiktionsgewalt beraubt gewesen, die sie laut Lumen Gentium kraft ihrer Weihe empfangen hätten.
Auf den Einwand, dass die Weihe bereits eine Jurisdiktionsgewalt im eigentlichen Sinne verleihe, die jedoch des Eingreifens des Papstes bedürfe, um konkret ausgeübt werden zu können, antworten wir, dass diese Unterscheidung künstlich ist. Denn Pius XII. sagt ausdrücklich, dass es die Jurisdiktionsgewalt in ihrem Wesen ist, die unmittelbar durch den Papst mitgeteilt wird; dieser begnügt sich also nicht damit, lediglich eine erforderliche Bedingung für die rechte Ausübung dieser Gewalt zu schaffen.
Die Bischöfe, die am 1. Juli dieses Jahres als Weihbischöfe der Bruderschaft geweiht werden, maßen sich daher keinerlei Jurisdiktion gegen den Willen des Papstes an und sind keineswegs Schismatiker.
Quelle: GENERALHAUS FSSPX AKTUELL
Vortrag von Bischof Athanasius Schneider vom 24.04.2026

Warum ich der Priesterbruderschaft St. Pius X. treu bleibe

Die Prophezeiung von Papst Benedikt XVI.
Nachrichten aus dem Vatikan
Worte von Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln

